BEISPIELFÄLLE FÜR UNKORREKTE WOHNFLÄCHEN | ||
Einige Fallbeispiele: |
Fall 1) Dachgeschoßwohnung in Dresden-Cotta, Wohnraumvermessung Sanierung 1992
Wohnfläche lt. Mietvertrag: 93 m²
Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach 2.BV: 81 m²
Differenz = 12m² !!!
Nach Entscheid vom BGH liegt in so einem Fall eine Flächenabweichung in erheblicher Größe vor. Die Mieter konnten Rückzahlungsansprüche in Höhe der vollen Differenz für die letzten 4 Jahre zurückfordern, d.h. Wohnfläche 12 m² x 6,20€ x 48 Monate.
Insgesamt 3571,20 € mussten vom Vermieter zurückerstattet werden. Dazu kommen Rückerstattungen von Nebenkosten in Höhe von 864 €.
gesamte Rückerstattung 4435,20 €
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