WOHNFLÄCHENVERMESSUNG und WOHNFLÄCHENGUTACHTEN deutschlandweit | ||
MIETE ZAHLEN FÜR QUADRATMETER, DIE ES GAR NICHT GIBT?Millionen Mieter in Deutschland zahlen zuviel. Grund: Ihre Wohnungen sind oft kleiner als im Mietvertrag angegeben.
Lassen Sie Ihre Wohnung von Ingenieuren mit moderner Meßtechnik prüfen! Dann Geld zurückholen! Eine Wohnflächenermittlung lohnt sich oft.
|
||
ERLÄUTERUNG: |
Wohnflächenberechnung, Wohnflächengutachten ,Mietfläche, Wohnfläche, Grundfläche? Schräge Wände?
Wohnraumvermessung, Wohnflächenvermessung? Sie sind Mieter und möchten die Flächen im Mietvertrag überprüfen lassen?
Wir verfügen über eine mehrjährige Erfahrungen speziell auf dem Gebiet der Wohnflächenvermessung oder auch Wohnraumvermessung sowie der Wohnflächenberechnung.
Die Wohnflächenvermessungen und danach die Wohnflächenberechnung werden nach der Wohnflächenverordnung oder der 2.Berechnungsverordnung
und mittels moderner Meßtechnik durchgeführt. Wir sind deutschlandweit Ihr Partner für die Vermessung von Wohnflächen und Wohnraum, mit Büros in Berlin, Dresden, Leipzig
und Chemnitz. |
|
FALLBEISPIELE: |
Fall 1) Wohnraumvermessung und Wohnflächenberechnung Dachgeschoßwohnung in Dresden-Cotta Sanierung 1992
Wohnfläche lt. Mietvertrag: 93 m²
Tatsächlich gemessene Wohnfläche nach 2.BV: 81 m²
Differenz = 12m² !!!
Nach Entscheid vom BGH liegt in so einem Fall eine Flächenabweichung in erheblicher Größe vor. Die Mieter konnten Rückzahlungsansprüche in Höhe der vollen Differenz für die letzten 4 Jahre zurückfordern, d.h. Wohnfläche 12 m² x 6,20€ x 48 Monate.
Insgesamt 3571,20 € mussten vom Vermieter zurückerstattet werden. Dazu kommen Rückerstattungen von Nebenkosten in Höhe von 864 €.
gesamte Rückerstattung 4435,20 € |
|
FALSCHE FLÄCHEN IM MIETVERTRAG? |
Leider keine Seltenheit. Oft finden sich bei fachkundiger Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
oder 2.Berechnungsvorschrift für Wohnflächen (II.BV) erheblich überzogene Wohnflächen, somit ein meist zu ungunsten der Mieter entstandener Mehrbetrag in der Miete. |
|
Bitte um Information |
Wohnfläche - rechtliche Grundlagen:Für die Berechnung von Wohnflächen / Wohnraumvermessung wird in der Regel die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) vom 25.11.2003 nach dem Wohnraumförderungsgesetz angewendet. Diese Verordnung ersetzt die bis dahin für preisgebundenen Wohnungsbau gültigen §§ 42 bis 44 Zweite Berechnungsverordnung – II.BV. Die DIN 283 für Wohnungen als anerkannte Berechnungsmethode ist 1983 zurückgezogen worden. Die DIN 277 für die Berechnung von Grundflächen im Hochbau enthält keine eigenständigen Regelungen zur Wohnflächenberechnung. Sie definiert Grundflächen ohne eine Bewertung der Flächen und ist daher für die Ermittlung der Wohnfläche nicht zu verwenden. Gängig ist mittlerweile, daß für die Berechnung der Mietfläche einer Wohnung (Wohnfläche) in der Regel auf die Wohnflächenverordnung zurückgegriffen wird, auch wenn diese nur für die Berechnung von Wohnflächen nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorgeschrieben ist. Der Bundesgerichtshof BGH stellt mit seinem Urteil vom 24.03.2004 klar, dass die Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) auch für freien Wohnraum maßgebend und eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien im Zweifelsfall anzunehmen ist, wenn keine andere vertragliche Regelung vorliegt. Das BGH-Urteil vom 24.03.2004 zur Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche im Mietvertrag hat dieser Verordnung zusätzliche Bedeutung gegeben. |
Wohnflächenermittlung - Information zur Durchführung:Die Vermessung der Wohnfläche wird in der Wohnung durch einen Ingenieur unserer Firma durchgeführt. Dauer der Wohnungsvermessung zirka 1-2 Stunden je nach Wohnungsgröße. Die Auswertung und Feststellung der Wohnflächen Ihrer Wohnung entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften wird per Computer in unserem Büro vorgenommen. Sie erhalten danach eine schriftliche Aufstellung der Wohnflächen der einzelnen Wohnräume.PREISE: nach Wohnungsgröße und Geometrie der Zimmer |