VERORDNUNG ZUR BERECHNUNG DER WOHNFLÄCHE / WOHNFLÄCHENVERORDNUNG (WOflV)§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
§ 3 Ermittlung der Grundfläche
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. 2Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
§ 4 Anrechnung der Grundflächen
§ 5 Überleitungsvorschrift |
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Wohnfläche - rechtliche Grundlagen:Für die Berechnung von Wohnflächen / Wohnraumvermessung wird in der Regel die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) vom 25.11.2003 nach dem Wohnraumförderungsgesetz angewendet. Diese Verordnung ersetzt die bis dahin für preisgebundenen Wohnungsbau gültigen §§ 42 bis 44 Zweite Berechnungsverordnung – II.BV. Die DIN 283 für Wohnungen als anerkannte Berechnungsmethode ist 1983 zurückgezogen worden. Die DIN 277 für die Berechnung von Grundflächen im Hochbau enthält keine eigenständigen Regelungen zur Wohnflächenberechnung. Sie definiert Grundflächen ohne eine Bewertung der Flächen und ist daher für die Ermittlung der Wohnfläche nicht zu verwenden. Gängig ist mittlerweile, daß für die Berechnung der Mietfläche einer Wohnung (Wohnfläche) in der Regel auf die Wohnflächenverordnung zurückgegriffen wird, auch wenn diese nur für die Berechnung von Wohnflächen nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorgeschrieben ist. Der Bundesgerichtshofes BGH stellt mit seinem Urteil vom 24.03.2004 wird klar, dass die Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) auch für freien Wohnraum maßgebend und eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien im Zweifelsfall anzunehmen ist, wenn keine andere vertragliche Regelung vorliegt. Das BGH-Urteil vom 24.03.2004 zur Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche im Mietvertrag hat dieser Verordnung zusätzliche Bedeutung gegeben. |
Vermessung der Wohnfläche - Information zur Durchführung:Die Vermessung der Wohnfläche wird in der Wohnung durch einen Ingenieur unserer Firma durchgeführt. Dauer der Wohnungsvermessung zirka 1-2 Stunden je nach Wohnungsgröße. Die Auswertung und Feststellung der Wohnflächen Ihrer Wohnung entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften wird per Computer in unserem Büro durchgeführt. Sie erhalten danach eine schriftliche Aufstellung der Wohnflächen der einzelnen Wohnräume. |